Die Satzung der Deutschen Wasserhistorischen Gesellschaft e.V. (DWhG) wurde auf der Gründungsversammlung am 19. Januar 2002 in Mainz beschlossen und auf der 7. Mitgliederversammlung am 16. September 2007 in Mainz ergänzt bzw. geändert.
Organe des Vereins sind laut Satzung die Mitgliederversammlung und der Vorstand.
Die Mitgliederversammlung entscheidet laut Satzung in allen wichtigen, den Verein betreffenden Fragen.
Der Vorstand führt die Vereinsgeschäfte mit minimalem Aufwand und ist ehrenamtlich tätig. Er besteht aus einem Vorsitzenden, seinen beiden Stellvertretern und vier weiteren Mitgliedern, insgesamt aus sieben Personen.
Die Mitglieder des Vorstandes wurden auf der 7. Mitgliederversammlung am 16. September 2007 anlässlich der 12. DWhG-Jubiläums-Fachtagung vom 14. - 16. September in Mainz neu gewählt.
Die Aufgaben des Vorstandes sind in der Satzung festgelegt.
Gemäß § 11 Absatz 10 der Satzung genehmigte die Gründungsversammlung am 19. März 2002 in Mainz eine Geschäftsordnung für den Vorstand der Deutschen Wasserhistorischen Gesellschaft e. V. (DWhG). Diese wurde auf der 1. Mitgliederversammlung am 3. Mai 2002 in Freiberg/Sachsen und auf der 7. Mitgliederversammlung am 16. September 2007 in Mainz ergänzt.
Hier können Sie sich die aktuelle Fassung der Satzung und der Geschäftsordnung für den Vorstand der Deutschen Wasserhistorischen Gesellschaft e. V. (DWhG) herunterladen:
DWhG - Deutsche Wasserhistorische Gesellschaft
Geschäftsstelle
c/o Marga Basche
Talsperrenstraße 300
D - 53721 Siegburg
Telefon: +49 (0)2242 90 13 77
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